Die Patientenverfügung

Sich bei guter Gesundheit Gedanken über Krankheit, Unfall, Sterben und Tod zu machen fällt vielen Menschen, insbesondere den Jüngeren unter uns, sehr schwer.

Aber dennoch: Nur mit Hilfe einer Patientenverfügung können Sie Einfluss nehmen auf das, was an Behandlung und Pflege durchgeführt werden soll, wenn Sie selber nicht mehr ansprechbar und einwilligungsfähig sind.

  • Welche Behandlung möchte ich noch haben, wenn das Lebensende vor der Tür steht?

  • Kann ich heute schon wissen, was ich morgen will?

  • Was soll sein, wenn ich im Koma liege?

  • Und wenn ich dement werde?

Trauen Sie sich an das Thema heran und bleiben Sie auch in besonderen Situationen selbstbestimmt! Nehmen Sie sich Zeit, diese und andere Fragen in Ruhe für sich zu beantworten. Vielleicht entscheiden Sie sich für die Erstellung einer Patientenverfügung.

Eine PV ist ein schriftliches Dokument. Hierin wird geregelt, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn die betroffene Person selbst nicht mehr kommunizieren oder entscheiden kann. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn durch einen Unfall oder einen Schlaganfall das Gehirn so geschädigt ist, dass die Fähigkeit Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist.

Eine Patientenverfügung ist kein Muss- sie kann jedoch sehr sinnvoll sein. Denn so entscheide ich selbst, wie ich medizinisch behandelt werden möchte, wenn ich mich nicht mehr äußern kann. Zudem werden meine Angehörigen entlastet, weil sie sich sicher sein können, dass meinem Willen entsprochen wird. Medizinisches Personal erhält außerdem klare Vorgaben, was getan werden darf und was nicht. Mit einer PV könnten Konflikte zwischen Familie und medizinischem Personal vermieden werden.

Nein, 100%ig kann niemand wissen, was er/sie möchte, wenn er/sie wirklich schwer krank ist. Aber die meisten Menschen haben klare Vorstellungen über das, was sie nicht möchten. Meinungen zu möglichen medizinischen Behandlungen können sich durch unterschiedliche Lebenserfahrungen und Krisen ändern. Daher ist es ratsam, sich seine Patientenverfügung regelmäßig anzuschauen und zu hinterfragen, ob die getroffenen Aussagen noch stimmig sind. Änderungen sind jederzeit möglich. Fakt ist: Solange eine Person sich selber äußern kann, gilt selbstverständlich, was diese Person sagt.

Besprechen Sie die Inhalte der Patientenverfügung mit Personen Ihres Vertrauens. Vorteilhaft wäre zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten zu erstellen. Hierin wird eine oder mehrere sogenannten bevollmächtigten Personen von Ihnen ausgesucht und benannt. Diese Person dient als Ihr Sprachrohr für den Fall, dass Sie ihren Willen nicht mehr äußern können. Sie ist Ihre Vertretung. In unserem Hospizverein beraten geschulte und erfahrene Mitarbeiter/-innen auch zu Erstellung einer Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten.

Im Internet gibt es viele verschiedene Formulare zur Erstellung einer Patientenverfügung. Die Entscheidung, welches Dokument geeignet ist, fällt häufig schwer. Ebenso ist das Verstehen der Aussagen oft herausfordernd. In einem Beratungsgespräch durch erfahrene und geschulte Mitarbeiter/-innen unseres Hospizvereines besprechen Sie in Ruhe jeden einzelnen Punkt der Patientenverfügung. Erst wenn alle Fragen geklärt sind, unterschreiben Sie Ihr Dokument.
Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin zur Beratung zur Patientenverfügung. Dieses bieten wir kostenlos für Sie an. Über eine Spende freuen wir uns sehr.

Nach der Beratung sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt und Ihren An- und Zugehörigen über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Außerdem ist es wichtig, dass die Personen, die im Ernstfall für Sie entscheiden, Zugriff auf Ihre Patientenverfügung haben.

Unser Team berät und unterstützt Sie kostenlos. Über eine Spende würden wir uns freuen.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-65 86 108.

Unser Team berät Sie zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten.

Dr. Stephan Schlenker

Dr. Stephan Schlenker

Ehrenamtlicher Mitarbeiter

Kinderarzt, Palliativmediziner und Anästhesist / Berater Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (GGSD) / Mitglied im Moderator/-innen Team Ethische Fallbesprechung / Kursleiter Letzte Hilfe

Sylke Schnaars

Sylke Schnaars

Ehrenamtliche Mitarbeiterin

Krankenschwester / Beraterin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (GGSD) / Kursleiterin Letzte Hilfe

Rita Naujoks

Rita Naujoks

Ehrenamtliche Mitarbeiterin

Ehemalige Leiterin einer Kita / Aktive Chorsängerin und Bandmitglied / Beraterin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (GGSD)

Ramona May

Ramona May

Koordinatorin

Fachkraft Anästhesie/ Intensiv / Consultant of Palliative Care / Ethikberaterin im Gesundheitswesen / Mitglied im Moderator/-innen Team Ethische Fallbesprechung / Kursleiterin Letzte Hilfe / Beraterin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (GGSD)

Bärbel Niemeyer- Schlenker

Bärbel Niemeyer- Schlenker

Ehrenamtliche Mitarbeiterin

Kinderkrankenschwester / Beraterin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (GGSD) / Mitglied im Moderator/-innen Team Ethische Fallbesprechung / Kursleiterin Letzte Hilfe